Aufbauseminar für Fahranfänger

Wenn beim Kraftfahrt-Bundesamt für einen Kraftfahrer mit Probezeit ein A-Delikt oder das zweite B-Delikt registriert wird, informiert das Amt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese fordert den auffällig gewordenen Fahranfänger dann auf, an einem Aufbauseminar teilzunehmen und innerhalb einer bestimmten Frist eine Teilnahmebescheinigung darüber vorzulegen. Die Frist beträgt in der Regel nicht mehr als 8 Wochen und kann nur bei Vorliegen ganz besonderer Gründe (z.B. Krankenhausaufenthalt) verlängert werden. Gegen die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, d.h. die für das Vorlegen der Teilnahmebescheinigung gesetzte Frist muss in jedem Fall eingehalten werden. Übrigens ist die Anordnung ein Verwaltungsakt, für den von dem Betroffenen eine Verwaltungsgebühr zu zahlen ist.

Durch die Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Problematische Einstellungen zum Verhalten im Straßenverkehr sollen verändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden. Eine risikobewusstere Einstellung und eine sichere, rücksichtsvolle Fahrweise sollen erreicht werden insbesondere durch Entwicklung eines positiven Leitbildes ("verantwortungsbewusster Fahrer / Fahrerin") Vergleich unterschiedlicher Fahrweisen Verbesserung der Verkehrs- und der Selbstbeobachtung Analyse gefährlicher Situationen zur Entwicklung von Vermeidungsstrategien Auseinandersetzung mit alterstypischen Fahrverhaltensweisen und ihren Risiken Verbesserung der Regelakzeptanz Erarbeitung konkreter Verhaltensalternativen.

Aus welchen Teilen besteht ein Aufbauseminar: Ein Aufbauseminar besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten Dauer (zuzüglich Pausenzeiten) und einer Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) zwischen der 1. und der 2. Sitzung.Die Beobachtungsfahrt wird in Gruppen durchgeführt und dauert je Teilnehmer ca. 45 Minuten (30 Minuten Fahrzeit und 15 Minuten Besprechung). Die Beobachtungsfahrt in einer 3er-Gruppe dauert daher für alle Mitfahrer insgesamt mindestens 135 Minuten.